Wenn ein Mensch stirbt, ohne ein Testament zu hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Ein Testament ist also immer dann notwendig, wenn Sie Menschen oder gemeinnützigen Stiftungen wie beispielsweise der KIT-Stiftung etwas vererben möchten, die durch die gesetzliche Erbfolge nicht berücksichtigt sind. Wer sich frühzeitig um seinen Nachlass kümmert, kann das Vererben nach Wunsch gestalten und steuerlichen Gestaltungsspielraum nutzen. Mit einer testamentarischen Zuwendung an die KIT-Stiftung können Sie auf Dauer Bleibendes schaffen für das Wohl zukünftiger Generationen.
Sie spielen mit dem Gedanken, durch eine testamentarische Zuwendung einen Beitrag für Wissenschaft und Forschung zu leisten und möchten sich gerne über die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten informieren? Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren Überlegungen und vermitteln Ihnen einen Kontakt zu einem Rechtsexperten in Ihrer Nähe.


